Gewerbegrundstück mit ca. 4 ha Entwicklungsfläche für Unternehmer, Investoren und Projektentwickler

  • 850.000 €

Gewerbegrundstück mit ca. 4 ha Entwicklungsfläche für Unternehmer, Investoren und Projektentwickler

  • 850.000 €

Übersicht

  • Beckedorf
  • Stadt
  • Kauf
  • Kategorie
  • Grundstück
  • Objektart
  • gepflegt
  • Objektzustand
  • 40000
  • Grundstücksfläche
  • 40000
  • Wohnfläche in qm²

Beschreibung

Zum Verkauf steht ein attraktives Gewerbegrundstück mit einer Fläche von ca. 40.000 m² am Beckedorfer Schacht, Westerntor 26, 31699 Beckedorf. Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Beckedorf, Flur 6, Flurstücke 3/13 und 134/3 und bietet aufgrund seiner Größe, der vorhandenen planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie der verkehrsgünstigen Lage ein interessantes Entwicklungspotenzial für Unternehmen, Investoren und Projektentwickler.

Die angegebene Grundstücksgröße von ca. 40.000 m² dient als Orientierung. Eine abschließende Flächenbestimmung erfolgt im Rahmen einer noch durchzuführenden Neuvermessung des Grundstücks.

Das Areal befindet sich in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet (GE) und bietet vielfältige Möglichkeiten für eine zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklung. Aufgrund der großzügigen Fläche eignet sich das Grundstück insbesondere für die Errichtung von Produktions- und Fertigungsstätten, Lager- und Logistikimmobilien, Gewerbehallen, Büro- und Verwaltungsgebäuden oder die Entwicklung eines modernen Gewerbeparks.

Darüber hinaus eröffnet die Grundstücksgröße interessante Perspektiven für nachhaltige Nutzungskonzepte. Eine mögliche Entwicklung als Photovoltaik-Freiflächenanlage beziehungsweise Solarpark kann als alternatives oder ergänzendes Nutzungskonzept geprüft werden und bietet insbesondere für Energieunternehmen, Projektentwickler und langfristig orientierte Investoren eine interessante Perspektive.

Baurechtliche Rahmenbedingungen

Für das Grundstück liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 8 der Samtgemeinde Lindhorst vor. Die entsprechenden Planunterlagen können bei der zuständigen Samtgemeinde eingesehen werden.

Die planungsrechtliche Grundlage bildet unter anderem die Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 8 – Gewerbegebiete.

Die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplans umfassen:

Gebietsausweisung: Gewerbegebiet (GE)

Grundstücksgröße: ca. 40.000 m² (vorbehaltlich abschließender Vermessung)

Zulässige Nutzung: gewerbliche Bebauung und gewerbliche Anlagen

Zulässige Bebauung: bis zu 3 Vollgeschosse

Bauweise: offene Bauweise

Grundflächenzahl (GRZ): 0,8

Geschossflächenzahl (GFZ): 1,0

Bebauungsplan: Nr. 8 der Samtgemeinde Lindhorst

Die vorhandenen Festsetzungen ermöglichen eine wirtschaftlich attraktive Ausnutzung des Grundstücks und schaffen eine solide Grundlage für unterschiedliche gewerbliche Entwicklungsmodelle.

Investitions- und Entwicklungspotenzial

Die Kombination aus großzügiger Grundstücksfläche, vorhandenem Planungsrecht und guter Verkehrsanbindung macht das Grundstück zu einer interessanten Investitionsmöglichkeit.

Die Fläche bietet zahlreiche Entwicklungsperspektiven, beispielsweise:

Errichtung eines modernen Produktions- oder Fertigungsstandortes

Entwicklung von Lager- und Logistikflächen

Ansiedlung mittelständischer Gewerbebetriebe

Errichtung eines Gewerbeparks mit mehreren Nutzungseinheiten

Kombination aus Gewerbeimmobilien und nachhaltiger Energiegewinnung

langfristige Entwicklung als Gewerbestandort oder Investmentobjekt

Die hohe bauliche Ausnutzbarkeit durch eine Grundflächenzahl von 0,8 ermöglicht eine effiziente Nutzung des Grundstücks. Gleichzeitig bietet die Größe ausreichend Raum für erforderliche Verkehrsflächen, Stellplätze, Rangierbereiche sowie mögliche Erweiterungen zukünftiger Nutzer.

Für Investoren besonders interessant ist die Möglichkeit, das Areal flexibel zu entwickeln und gegebenenfalls in mehreren Bauabschnitten umzusetzen. Dadurch können Projekte bedarfsgerecht realisiert und langfristige Entwicklungsperspektiven geschaffen werden.

Mögliche Nutzungskonzepte

Aufgrund der Grundstücksgröße und der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind verschiedene Nutzungsszenarien denkbar.

Eine Möglichkeit besteht in der Entwicklung eines modernen Gewerbe- oder Produktionsstandortes mit Hallenflächen, Bürobereichen und ergänzenden Betriebsflächen. Ebenso bietet sich die Fläche für Lager- und Logistiknutzungen an, da die Nähe zur B65 und zur Autobahn A2 eine effiziente regionale und überregionale Erreichbarkeit ermöglicht.

Auch die Entwicklung eines Gewerbeparks mit mehreren Nutzungseinheiten stellt ein interessantes Konzept dar. Hier könnten unterschiedliche Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Dienstleister angesiedelt werden.

Darüber hinaus kann die Nutzung im Bereich der erneuerbaren Energien geprüft werden. Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beziehungsweise eines Solarparks könnte eine nachhaltige Ergänzung darstellen und das Grundstück für Investoren aus dem Energiesektor interessant machen.

Fazit

Das Gewerbegrundstück am Beckedorfer Schacht, Westerntor 26, Beckedorf bietet eine seltene Kombination aus Größe, Lagequalität, vorhandenem Baurecht und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.

Mit einer Fläche von ca. 40.000 m² (vorbehaltlich der abschließenden Vermessung), der Ausweisung als Gewerbegebiet, den attraktiven Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 sowie der guten Verkehrsanbindung stellt das Areal eine interessante Gelegenheit für Unternehmen, Investoren und Projektentwickler dar.

Ob als Produktionsstandort, Logistikfläche, Gewerbepark, langfristiges Investment oder nachhaltiges Energieprojekt – die Fläche bietet vielfältige Perspektiven und ein hohes Entwicklungspotenzial.

Ein Gewerbestandort mit Zukunft – flexibel nutzbar, hervorragend angebunden und bereit für neue Ideen.

Ausstattung

Provisionshinweis

  • Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma Morandin - Immobilien eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 7,14 % inkl. 19 % MwSt.. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

Kontakt

Immobilienmakler Alessandro Morandin sitzt in seinem Büro und bewertet eine Immobilie
Morandin Immobilien

Alessandro Morandin
Lange Strasse 27
31675 Bückeburg

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